Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Kolibri Kommunikationsagentur

1 Geltungsbereich – Vertragsgegenstand
1.1 Gegenstand der nachfolgenden AGB sind Dienste und/oder Werke auf dem Gebiet der Grafik, der Öffentlichkeitsarbeit und der Kommunikation (im Folgenden: „Arbeitsergebnisse“) nach Maßgabe des zwischen der Kolibri Kommunikationsagentur als Auftragnehmerin und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrages.
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt die Kolibri Kommunikationsagentur nicht an, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn die* Kolibri Kommunikationsagentur* in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender AGB des Auftraggebers den Vertrag vorbehaltlos ausführt.
1.3 Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmen, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

2 Angebot und Vertragsschluss
Die Bestellung des Auftraggebers stellt ein bindendes Angebot dar, das die Kolibri Kommunikationsagentur innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Erbringung des Arbeitsergebnisses annehmen kann. Vorher abgegebene Angebote oder Kostenvoranschläge durch die Kolibri Kommunikationsagentur sind freibleibend.

3 Urheber- und Nutzungsrechte, Eigentum, Referenzen
3.1 Sämtliche Rechte an den Vorarbeiten der Kolibri Kommunikationsagentur, insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte und das Eigentum, verbleiben auch nach der Aushändigung an den Auftraggeber bei der Kolibri Kommunikationsagentur, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich übertragen wurden.
3.2 Bei Veröffentlichungen wird die Kolibri Kommunikationsagentur in üblicher Form als Urheberin genannt. Bei Veröffentlichungen, die von der Kolibri Kommunikationsagentur vorgenommen werden, ist die Kolibri Kommunikationsagentur berechtigt, eine Urheberbenennung von Fotografen zu unterlassen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, entsprechende Vereinbarungen mit den von ihm beauftragten Fotografen/Designern zu treffen.
3.3 Im Falle einer Rechteübertragung richtet sich deren Umfang ausschließlich nach den vertraglichen Vereinbarungen bzw. dem Vertragszweck. Die Rechte an den Arbeitsergebnissen gehen erst mit vollständiger Zahlung auf den Auftraggeber über.
3.4 Die Kolibri Kommunikationsagentur ist berechtigt, jeden ausgeführten Auftrag als Referenz zu Werbungszwecken auf der Webseite und zu ähnlichen Werbezwecken zu verwenden.

4 Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Maßgeblich sind die im Vertrag vereinbarten Preise (Stundenhonorar, Pauschalhonorar oder Kombination aus beidem).
4.2 Die Gesamtvergütung (ggf. nach Abzug geleisteter Teilzahlungen) ist nach Erbringung der Arbeitsergebnisse sofort nach Rechnungsstellung und ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
4.3 Für in sich abgeschlossene Leistungsteile kann nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen von der Kolibri Kommunikationsagentur eine Abschlagszahlung in Höhe des erbrachten Leistungswertes verlangt werden.
4.4 Von der Kolibri Kommunikationsagentur gegenüber vertragsgemäß beauftragten Dritten zu leistende Aufwendungen sind seitens des Auftraggebers nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
4.5 Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Kolibri Kommunikationsagentur anerkannt sind. Soweit der Auftraggeber Unternehmer ist, ist ein Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Auftraggebers stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

5 Leistungszeit
Sind von der Kolibri Kommunikationsagentur Ausführungs- bzw. Fertigstellungsfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik und Fällen höherer Gewalt und zwar für die Dauer der Verzögerung.

6 Haftung bei Mängeln
6.1 Für etwaige Mängel leistet die Kolibri Kommunikationsagentur nach meiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Sofern die Kolibri Kommunikationsagentur die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigert oder die Beseitigung des Mangels und die Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigert oder diese objektiv fehlgeschlagen sind, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl nur Herabsetzung oder Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen.
6.2 Mängelansprüche des Auftraggebers sind jedoch ausgeschlossen, wenn dieser das Werk selbst verändert hat oder durch Dritte verändern ließ.
6.3 Für die Verjährung der Mängelansprüche gilt § 634 a BGB. Danach verjähren die Ansprüche innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist (§ 195 BGB).
6.4 Weitergehende Garantien im Rechtssinne erhält der Auftraggeber durch die Kolibri Kommunikationsagentur nicht.
6.5 Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt § 7.

7 *Haftung bei Schäden
7.1 Die Haftung der Kolibri Kommunikationsagentur für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Auftraggebers, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d. h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haftet die Kolibri Kommunikationsagentur für jeden Grad des Verschuldens.
7.2 Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Kolibri Kommunikationsagentur.
7.3 Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches. Dies gilt nicht für Schäden aufgrund eines Mangels des hergestellten Werkes. Derartige Ansprüche verjähren innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist.
7.4 Die Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

8 Verjährung eigener Ansprüche
Die Ansprüche der Kolibri Kommunikationsagentur auf Zahlung der Vergütung/des Werklohns verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB.

9 Form von Erklärungen
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Auftraggeber gegenüber der Kolibri Kommunikationsagentur oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

10 Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand
10.1 Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz der Kolibri Kommunikationsagentur. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich nicht aus der Sonderregelung des Absatzes 3 etwas anderes ergibt.
10.2 Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für den Geschäftssitz der Kolibri Kommunikationsagentur zuständige Gericht.